Landesjugendplan (LJP)

Anträge auf Fördergelder durch den LJP können nur Jugendorganisationen stellen, die keinem bundeszentralen Träger angeschlossen sind und die ausschließlich örtlich oder regional aktiv sind (SJR, KJR, Jugendhäuser u.a.). Die Anträge werden bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht (sog. Ländesstellen), bei denen man auch genauere Auskünfte über die Förderbedingungen erhalten kann.

Ausnahme:

LJP-Mittel für alle Antragssteller - also auch mit Dachverband (Zentralstellenverfahren) - gibt es für Projekte mit Partnerregionen Baden-Württembergs (s. unten).

 

Ansprechpartner(innen) auf den Regierungspräsidien (Länderstellen):

 

Förderbedingungen

(Abkürzungen: TN = Teilnehmende; mind. = mindestens, max. = maximal)

Begegnungsländer

  • Alle Länder
  • Ausnahme: Frankreich und Polen, hier fördern DFJW bzw. DPJW;
    Tschechien, Israel und Russland können über Tandem bzw. ConAct  bzw. Stiftung DRJA oder LJP gefördert werden
  • Partnerregionen Baden-Württembergs (s. Liste unten) werden besonders gefördert
  • bi-, tri- multilaterale Begegnungen

Antragstelle und Antragsfristen

  • Regierungspräsidien, spätestens zum 1. 4.
  • Mitglieder des LJR: Abgabe des Antrags zur Vorprüfung beim LJR bis zum 1. 2., anschließend werden die Anträge an die Regierungspräsidien weitergereicht.

 

Alter der deutschen Teilnehmer

  • 12 - 26 Jahre

Dauer

  • Mindestens 5, höchstens 30 Programmtage
  • An- und Abreisetag zählen nicht als Programmtage, können aber gefördert werden

 

Förderung

Es werden nur die Beträge angegeben, die deutsche Gruppen erhalten können, wenn die Begegnung 1. in Deutschland, 2. im Ausland stattfindet. Ausnahmen stehen in Klammern. 
Die Höhe der Förderbeträge kann nicht garantiert werden: Sie hängt auch ab von der Zahl der gestellten Anträge sowie von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

1. in Deutschland

  • Aufenthaltskosten 
    (Fördersätze des Jahres 2011) bis zu:
    4 € pro Tag und alle TN
    multilat. Begegnungen: 5 €
    Partnerregionen (s. unten): 6 €

2. im Ausland

Gefördert werden auf Fachkräftebegegnungen

 

Partnerregionen des Landes Baden-Württemberg: 
Partnerregionen des Landes Baden-Württemberg: Emilia Romagna, Lombardei und Kampanien (Italien), Katalonien (Spanien), Wales (Großbritannien), Oulu (Finnland), Kanagawa (Japan), Tschechien, Slowakei, Ungarn, Israel, Bulgarien, Türkei

Für Maßnahmen mit den Partnerregionen Baden-Württembergs können Gruppen, die einem Bundesverband (Dachverband) angehören, eine Aufstockung ihres KJP-Zuschusses aus Landesmitteln beantragen. Dieser Antrag ist nur zusätzlich zum KJP-Antrag möglich und muss über die Verbandszentrale beim Landesjugendring bzw. bei den Regierungspräsidien eingereicht werden. Auf dem Antragsvordruck ist deutlich sichtbar der Vermerk 'Zusatzantrag' anzubringen. 
Hinweis: Der KJP-Zuschuss ist auf Förderung nach dem LJP anzurechnen.

*Workcamps: offizielle Bezeichnung dieser Workcamps: Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste sowie Seminare und andere Veranstaltungen mit einem gemeinsamem Arbeitsprogramm

 

 

 

 
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